Wassermühle Hanerau von 1857
Wassermühle Hanerau von 1857

Satzung des "Mühlenvereins zur Erhaltung der Wassermühle Hanerau e.V."

§ 1 Name und Sitz des Vereins

 

Der Verein führt den Namen „Verein zur Erhaltung der Wassermühle Hanerau e.V“. Er hat seinen Sitz in Hanerau.

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

1.   Zweck und Aufgabe des Vereins ist es, die Wassermühle Hanerau zu erhalten und nach Möglichkeit zu betreiben. Diese Aufgaben sollen ins besondere durch regelmäßige Wartung, Pflege und Inbetriebnahme der Mühle erreicht werden. Der Verein verfolgt die Aufgabe, späteren Generationen Einblicke in den Betrieb der durch Wasserkraft bewegten Mühle zu geben.

 

2.   Alle Entscheidungen, Aktivitäten und bauliche Maßnahmen erfolgen in Absprache mit dem Mühleneigentümer. Hiermit ist der Verein im Sinne der Förderung des Denkmalschutzes tätig.

 

3.   Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

§ 3

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie

eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 4

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke

verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln

des Vereins.

 

§ 5

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

§ 6 Mitgliedschaft

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Über die Aufnahme beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss aus wichtigem Grund oder Austritt. Austritt ist nur zum Schluss des Kalenderjahres zulässig.

 

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung

festgesetzt.

 

 

§ 7 Vorstand und Wahlen

 

1.   Der Verein wird nach außen durch den Vorstand nach § 26 BGB vertreten. Dieser Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und einem Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.

 

2.   Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung miteinfacher Mehrheit auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

3. Der Vorstand hat sämtliche anfallenden Vereinsangelegenheiten zu erledigen und über seine Tätigkeit in der Mitgliederversammlung zu berichten.

 

§ 8 Mitgliedsversammlung

 

Die Mitgliederversammlung wird jährlich einmal vom Vorstand einberufen.

Eine Mitgliederversammlung muss außerdem einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies in einem schriftlichen Antrag an den Vorstand fordern.

Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung des Vorsitzenden.

Die Mitgliederversammlung beschließt über alle vorliegenden oder

eingebrachte Anträge. Alle Beschlüsse werden mit 3/4 Stimmenmehrheit gefasst. Vertretung mit schriftlicher Vollmach ist zulässig. Beschlüsse sind schriftlich im Versammlungsprotokoll niederzulegen und allen Mitgliedern bekannt zu machen.

 

§ 9 Satzungsänderung

 

Satzungsänderungen können nur mit ¾ Stimmenmehrheit der Anwesenden beschlossen werden. In der Einladung zur Mitgliederversammlung muss ausdrücklich auf das Vorhaben einer Satzungsänderung hingewiesen werden.

 

§ 10 Auflösung des Vereins

 

1.   Die Auflösung des Vereins kann nur mit ¾ Stimmenmehrheit der Anwesenden beschlossen werden. In der Einberufung zur Mitgliederversammlung muss ausdrücklich auf das Vorhaben einer Vereinsauflösung hingewiesen werden.

 

2.   Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Hanerau mit der Maßgabe, dieses unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden.

 

Beschlossen in 25557 Hanerau

am 7. März 2012

Bild von den Gründungsmitgliedern

Herzlich willkommen auf der  Seite der Wassermühle Hanerau.

Der Müller

Moin Möhlenfrünn

2024 Termine 

Ab April jeden Mittwoch, ar-beiten in der Mühle ab 18 Uhr.

 

6.5. 18 Uhr Anmahlen in der Mühle. Wer Mehl und Kleie möchte, melde sich bei mir per Mail mit Mengenangabe.

 

8.5. 1930 Uhr Jahreshauptversammlung

 

20.5. Deutscher Mühlentag.

Beginn 10 Uhr geht es los.

 

21.6. 19 Uhr Sommersonnenfest

im Mühlengarten mit Essen Trinken, Tanz, Feuer und Musik Eintritt 25€.  Anmeldung

per E-Mail an

anmeldung@wassermuehle-hanerau.de bis 14.6.24

 

28.9. Wohnzimmerkonzert in der Mühle mit der Gruppe Kulturzreit Eintritt frei.

Der Hut geht rum.

Glück to

De Vörstand

 

In de Möhl drept man sik un snackt platt.

Mitglieder  44

15 Fördermitglieder

Kontakt:

Verein zur Erhaltung der Wassermühle Hanerau e.V.

Mannhardtstraße 76

25557 Hanerau

jo.pahl@wassermuehle-hanerau.de

Tellefon 04872 2313

Konto Sparkasse Mittelholstein

DE  08 2145 0000 0105 0735 22